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WIRTSCHAFTLICHES EIGENTUM UND VERRECHNUNGSPREISE IN ZEITEN KI-GENERIERTER DIGITALPRODUKTE Das Steuerrecht folgt dem Leben, nicht umgekehrt! | Folge 1 / 2024

  • Autorenbild: Strunk
    Strunk
  • 28. Juni 2024
  • 1 Min. Lesezeit


Im Rahmen des Internationalen Steuerrechts ist die Frage der persönlichen Zuordnung von Wirtschaftsgütern / Vermögenswerten zu einzelnen, abgegrenzten Personen / Unternehmen eine überragend wichtige. Denn Einkünfte kann man nur der Person oder dem Unternehmensteil zuordnen, dem dies nach den Grundsätzen des dt. Steuerrechts im Sinne des § 39 Abs. 2 AO das wirtschaftliche Eigentum zuzurechnen ist. Während man für physische Sachen und für Gesellschaftsrechte eine hinlängliche Rechtssicherheit hat, ist dies bei immateriellen Wirtschaftsgütern, die das Ergebnis grenzüberschreitende Prozesse sind oder die von eine KI generiert werden nicht so einfach bzw. gar nicht möglich. Hier bedürfte es einer Anpassung der bestehenden Regelungen, um wieder zu sachgerechten Besteuerungsfolgen zu kommen. Wäre hier nicht eine Art „Stelle zur Technologiefolgenabschätzung“ und regelmäßige Identifizierung des rechtlichen Anpassungsbedarfes sinnvoll?

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