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Steuerreform im Fokus: WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND SOZIALER FRIEDEN

  • Autorenbild: Strunk
    Strunk
  • 23. Okt. 2024
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Mai



Eines der beherrschenden Themen in der aktuellen Situation ist die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, aber auch der Erhalt des sozialen Friedens und die Verringerung sehr großer materieller Ungleichheit in der Gesellschaft.


Beide Themen und auch noch viele mehr haben mit der Einnahmesituation des Staates und mit der Abgabenlast der Bürger und Unternehmen zu tun. In den letzten Tagen und Wochen gab es Vorschläge hierzu von den Grünen in ihrem Zukunftspapier, aber auch von der CDU und Ankündigungen von Finanzminister Lindner. Im Rahmen dieses kurzen Posts kann man nicht fundiert und ausgewogen alle Facetten diskutieren, daher nur einige spontane Anmerkungen und Bewertungen zu den Plänen, die vielleicht auch einen kleinen Baustein bilden können, um die notwendige Diskussion in Unternehmen und Gesellschaft hierüber zu führen. Hierzu möchten wir in einer Reihe von zwei Posts Anmerkungen äußern. Beginnen möchten wir heute mit den Vorschlägen der „Grünen“ aus Ihrem jüngst veröffentlichen Zukunftspapier.


  • Die Abschaffung der „Steuerfreiheit“ von Immobiliengewinnen im privaten vermögensverwaltenden Bereich nach Ablauf von 10 Jahren ist richtig und überfällig. Es ist niemandem zu vermitteln, dass nahezu alle sonstigen Einkünfte, insbesondere durch Liquidität realisierte Vermögenszuflüsse nicht wie alle anderen Einkünfte der Besteuerung unterworfen werden sollen. Genauso eindeutig ist aber auch, dass der sich ergebende Veräußerungsgewinn, um eine Inflationskomponente zu bereinigen ist.


    Die Beschränkung der „Steuerfreiheit“ auf die Veräußerung des Hauptwohnsitzes ist sinnvoll und sollte zwingend erhalten bleiben


  • Generelle Gewerbesteuerpflicht für Kapitalgesellschaften mit Immobilienbesitz sollte nicht übernommen werden, denn aufgrund hoher Fremdfinanzierungen kann es ertragsunabhängig zu erheblichen, zum Teil nur aus der Substanz zu bedienenden Belastungen führen, die es zu vermeiden gilt. Durch eine entsprechende Ausweitung wird die Frage der Reform der Gewerbesteuer nachhaltig behindert.


  • Die Forderung nach der Abschaffung von Steuerbefreiungstatbeständen bei der Grunderwerbsteuer und der Steuerpflicht bei jeder Übertragung von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft deutet darauf hin, dass die volkswirtschaftliche, aber auch einzelwirtschaftliche Bedeutung dieser Verkehrsteuer nicht verstanden wurde. Fiskalisch handelt es sich unbestritten um eine sichere Einnahme, die z.B. im Jahr 2022 mehr 17 Mrd. EURO eingebracht hat, die aber auch anfällig durch Immobilienkrisen ist. Viel schlimmer ist aber, dass die Steuer, wie jede Verkehrssteuer keinen wirtschaftlichen Wert für die handelnden Unternehmen hat und auch bei Ertragsteuer neutralen Umstrukturierungen eine häufig nicht zu vermeidende Belastung darstellt, obwohl sich an der Eigentümerschaft nichts oder nichts Relevantes ändert. Hier bietet sich die grundsätzliche Frage über den Sinn der Grunderwerbsteuer an. Dies zumal, wenn sinnvollerweise über die Reduzierung der Grunderwerbsteuer für Wohnimmobilien nachgedacht wird.


  • Abschaffung der Erbschaftsteuerfreiheit bei „Wohnungsunternehmen mit mehr als 300 Wohneinheiten“ erscheint wegen der offensichtlich schwierigen Administrierbarkeit Überdenkens wert.


  • Abschaffung der sogenannten Bedarfsverschonung bei „gutem Betriebsvermögen“ von mehr als 26 Mio. EURO zur Vermeidung der vollständigen Erbschaftsteuerfreiheit von „Großvermögen“ verkennt die Realitäten der Finanzierung von Erbschaftsteuern in börsennotierten Familienunternehmen oder bei erfolgreichen wachstumsstarken Neugründungen von Unternehmen. Hier hilft nur eine zielgenauere Besteuerung, die sich auch an der Leistungs- und Entnahmefähigkeit von Unternehmen und Unternehmerinnen und Unternehmern orientiert.


  • Erhöhung des Spitzensteuersatzes für die Einkommensteuer sollte man grundsätzlich gar nicht in Frage stellen, aber die Einkunftshöhe (66.761, - EURO), bei der der Spitzensteuersatz heute bereits als Grenzsteuersatz von 42% eingreift ist völlig realitätsfern, wenn man bedenkt, dass das jährliche Durchschnittseinkommen in Deutschland im Jahr 2023 bereits 53.748 betragen hat. Wenn ein höherer Steuersatz kommen sollte, dann automatische Inflationsanpassung und mindestens Verzehnfachung des heutigen Betrages, bei dem der Spitzensteuersatz von 42% beginnt. Das Credo müsse eher sein, die Menschen, die qualifiziert sind und Einkünfte um den statistischen Wert des Durchschnittseinkommens erzielen, massiv zu entlasten durch deutliche Anhebung des Freibetrages auf den 3- 4fachen Betrag, so dass viele von diesen keine Einkommensteuern mehr zahlen müssen.


  • Die Diskussion kann auf keinen Fall abschließend und seriös hier auf der Homepage geführt werden, aber wir wollen einen Betrag zur notwendigen inhaltlichen Auseinandersetzung leisten. Hierzu gehört insbesondere anzuerkennen, dass unser aller Leben komplex ist und daher auch ein Regelwerk wie das Steuerrecht komplex sein muss.  Das stereotype Beharren auf Positionen seitens der Vertreter der organisierten Unternehmerschaft, seitens der ebensolchen Arbeitnehmerschaft oder jedweder Parteien führt hier nicht weiter.


  • Viel Zeit für Veränderungen haben wir nicht mehr!





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