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Steuerreform im Fokus: EINE WUNSCHLISTE FÜR DIE NÄCHSTE REGIERUNG

  • Autorenbild: Strunk
    Strunk
  • 14. Nov. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 23 Stunden



Wir hatten angekündigt, uns zu den Steuerplänen der Bundesregierung zu äußern und dann auch noch zu den Plänen der CDU/CSU. Leider sind auch wir durch die Ereignisse ein stückweit überrumpelt worden. Vorschläge der Bundesregierung zu Steueränderungen gibt es zwar immer noch, aber diese haben offensichtlich keine Chance auf Zustimmung im Bundestag, wenn man die Diskussion am gestrigen Mittwoch im Anschluss an die Regierungserklärung von Herrn Scholz entsprechend würdigt. Vielleicht – und bitte auch nicht anmaßend verstehen – einmal eine kleine Wunschliste an die Politik, wer immer die nächste Regierung stellt. Man kann nur den Vertretern der CDU zustimmen, dass es einer Fokussierung auf die Stärkung der Wirtschaft, auch mittels steuerrechtlicher Regelungen bedarf, denn erst muss etwas erwirtschaftet werden, bevor man es sinnvollerweise, investiert (Bildung, Verteidigung, Infrastruktur) oder konsumiert in Sozialsystemen. Für den Bereich der Steuern bedeutet dies jedoch nicht nur die Unternehmensbesteuerung anzuschauen, sondern auch die Gesellschafter und Arbeitnehmer von Unternehmen in den Blickwinkel zu nehmen. Folgende 10 Punkte fallen uns auf:


  1. Realitäten erkennen, akzeptieren und danach handeln!

  2. Wenn immer mehr Remote arbeiten – auch im Ausland – möglich ist, müssen die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Besteuerung von Einkommen angepasst werden und es auch in Kauf genommen werden, dass man als Deutschland auf Steuereinnahmen verzichtet

  3. Internationalität und Mobilität von Menschen nicht behindern – Die Wegzugsbesteuerung muss unbedingt reformiert werden. Insbesondere Start-Ups von jungen Menschen, aber auch solche aus der exzellenten Wissenschaftsszene in Deutschland dürfen nicht in Deutschland „eingesperrt“ werden, sondern müssen die Möglichkeit habe, wenn und weil sie internationale Spitzenforscher sind (z.B. im Bereich der Quantenphysik) internationale Berufungen im Ausland anzunehmen und nicht wegen Nichtfinanzierbarkeit etwaiger Steuerthemen wegen gleichzeitiger Gesellschafterstellung bei einem Start Up absagen müssen.

  4. Volatilität von Unternehmenswertentwicklungen zulassen und Verlustbeschränkungsregelung aufheben.

  5. Änderungsgeschwindigkeit in der Wirtschaft akzeptieren und durch zeitnahe Betriebsprüfungen und endgültige Steuerveranlagungen die nötige Sicherheit für unternehmerisches Handeln sichern.

  6. Finanzverwaltung muss Geschwindigkeit aufnehmen bei Verfahren zur Freistellung von Quellensteuern.

  7. Neue Formen des Zusammenlebens von Menschen erkennen, akzeptieren und sachlich gebotene Begünstigungen für alle vergleichbaren Fällen anwenden oder den neuen Erscheinungen anpassen (Splitting vs Familienbegünstigung).

  8. Erbschaftsteuerbelastung muss bezahlbar, braucht aber nicht zwingend bei null oder nahe Null sein.

  9. Besteuerungsunterschiede zwischen unterschiedlichen Finanzierungsformen von Unternehmen abschaffen und nicht Gestaltungen, die als nicht gewollt angesehen werden durch Beschränkung von Verlustverrechnungsmöglichkeiten oder ähnlichem weniger attraktiv werden lassen (Partiarische Darlehen und Verlustverrechnungsbeschränkungen, die jedes Investment in dieser Form unattraktiv machen).

  10. Akzeptieren, dass wenn das durchschnittliche Haushalteinkommen pro Jahr 53.000,- ist, nicht jeder der 66.000, - erwirtschaftet zu den Reichen und den „starken Schultern“ gehört, der bei jedem Euro, der hinzuverdient wird, den Spitzensteuersatz zu zahlen hat.






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