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FAMILIENSTIFTUNG – ERSTMALIGE AUSSTATTUNG UND ANWENDUNG VON STEUERKLASSE UND FREIBETRAG IN BEZUG AUF DEN „ENTFERNTESTEN“ BEGÜNSTIGTEN
Bei der erstmaligen Ausstattung einer Familienstiftung mit Vermögenswerten oder bei Anfall der Erbersatzsteuer nach Ablauf von 30 Jahren stellt sich bei der Bemessung der Schenkungssteuerbelastung für den Stiftungsvorgang die Frage, welche Steuerklasse und welcher Freibetrag nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) zur Anwendung kommen soll.


NIESSBRAUCH ALS INSTRUMENT DER NACHFOLGEPLANUNG
Der Nießbrauch, insbesondere in der Form des sogenannten Vorbehaltsnießbrauchs ist ein gängiges Gestaltungsinstrument bei der Übertragung von Immobilien, aber auch von Gesellschaftsanteilen und von Kapitalvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Beim Vorbehaltsnießbrauch behält sich der Schenker die laufenden Erträge aus dem jeweiligen übertragenen Vermögensgegenstand vor, während der Beschenkte bereits Eigentümer des Vermögens wird und ...


HOMEOFFICE ALS BETRIEBSSTÄTTE – RISIKEN BEI AUSLANDSTÄTIGKEITEN
Die Betriebsstätte ist einer der zentralen Begriffe des nationalen wie internationalen Steuerrechts, da er der Anknüpfungspunkt für den...


AUSWEITUNG DER WEGZUGSBESTEUERUNG AUF INVESTMENTFONDSANTEILE
Nicht nur Personen, die Anteile an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften von mindestens 1% in ihrem Privatvermögen haben, müssen...
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