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BEHALTENSFRISTEN, SPERRFRISTEN IM DEUTSCHEN STEUERRECHT HABEN SICH ÜBERHOLT Das Steuerrecht folgt dem Leben, nicht umgekehrt! | Folge 2 / 2024

  • Autorenbild: Strunk
    Strunk
  • 5. Juli 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Mai




Auf der vom 23.05. – 25.05. stattgefundenen „Forum Neu Denken“, einer Veranstaltung mit zahlreichen exzellenten Rednern und Rednerinnen aus dem Bereich Politik, Wissenschaft und Wirtschaft war ein Phänomen in fast allen Vorträgen und Diskussionen präsent: die unglaubliche Geschwindigkeit von Veränderungen, sowohl geopolitisch, technologisch wie darauf reagierender Unternehmensentscheidungen. 


Recht und insbesondere das Steuerrecht soll die Lebenswirklichkeit widerspiegeln und sachgerechte Rechtsfolgen ziehen. Dies scheint mit den zahlreichen Sperrfristen und Behaltensfristen von bis zu 10 Jahren, wie. z. B. im Umwandlungssteuerrecht, in der Erbschaft- und Schenkungsteuer oder dem Ertrag- und Umsatzsteuerrecht nicht mehr zutreffend zu geschehen. Wenn in der Vergangenheit bestimmte Fristen als Zeichen von betriebswirtschaftlichen Entscheidungen und nicht steueroptimierender Ausnutzung begünstigender Steuerregelungen zu Recht angesehen werden konnten, ist dies heute anders. 


In Zeiten von KI, zunehmender Vernetzung aller Prozesse und weitergehender Digitalisierung erscheinen Zeiträume von mehr als 2 – 3 Jahren nicht mehr sachgerecht. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen haben ihre Bedeutung verloren und erschweren bzw. verhindern ggf. betriebswirtschaftlich notwendige oder sinnvolle Entscheidungen. Wenn die Geschwindigkeit des Veränderungsprozesses das beherrschende Kriterium für Unternehmensentscheidungen ist, muss das Steuerrecht sich dem anpassen, nicht umgekehrt. Entsprechendes gilt auch für die unsäglich langen Dauern von Betriebsprüfungen und der endgültigen Festsetzung von Steuern. Die Bearbeitungszeiten sind z. T. so lang, dass in der Vergangenheit gegebene Technologien zum Zeitpunkt der Prüfung bereits technisch überholt sind und kaum jemand nachvollziehen kann, was damals tatsächlich gewollt und geplant war. Wenn über Steuerreformen gesprochen wird, muss man nicht nur über Bemessungsgrundlagen und Steuersätze sprechen, sondern auch über die dringend notwendige Anpassung des Steuerrechts an technologische Veränderungen. 


Die Zeiten in denen sich das Steuerrecht am „Leben als einem langsamen Fluss“ orientieren konnte sind vorbei. Die Anpassung kostet kein Geld, sondern reduziert den Gap zwischen Realität und Steuergesetzgebung.

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